Der Zahnarzt darf gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) seine Leistungen nach bestimmten Regeln abrechnen. Die GOZ ist eine gesetzliche Grundlage, die die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen in Deutschland regelt. Hier sind einige wichtige Punkte, wie der Zahnarzt gemäß der GOZ abrechnen darf:

  1. Leistungsverzeichnis: Die GOZ enthält ein umfangreiches Verzeichnis von zahnärztlichen Leistungen, die der Zahnarzt erbringen kann. Jede Leistung ist mit einer bestimmten Gebührennummer und einem Punktwert versehen.
  2. Punktwert: Jede zahnärztliche Leistung wird mit einem bestimmten Punktwert bewertet. Dieser Wert spiegelt den Aufwand, die Schwierigkeit und den Zeitaufwand für die erbrachte Leistung wider.
  3. Steigerungsfaktoren: In einigen Fällen kann der Zahnarzt den Punktwert einer Leistung mit einem Steigerungsfaktor multiplizieren. Dies ist beispielsweise bei schwierigen oder zeitaufwändigen Behandlungen der Fall.
  4. Gebührensätze: Die GOZ legt auch bestimmte Gebührensätze fest, die als Orientierung dienen. Diese Sätze geben an, wie viel der Zahnarzt maximal für eine bestimmte Leistung berechnen darf. Der Zahnarzt kann jedoch auch einen niedrigeren Satz wählen.
  5. Analogbewertung: Falls eine bestimmte zahnärztliche Leistung nicht explizit in der GOZ aufgeführt ist, kann der Zahnarzt sie analog zu einer ähnlichen Leistung abrechnen. Hierbei orientiert er sich an den Gebührennummern und Punktwerten ähnlicher Leistungen.
  6. Individuelle Vereinbarungen: Unter bestimmten Umständen können der Zahnarzt und der Patient individuelle Vereinbarungen über die Abrechnung treffen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen oder eine spezielle Behandlung notwendig ist.

Es ist wichtig anzumerken, dass die GOZ zwar die grundlegende Regelung für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen darstellt, jedoch auch Raum für Interpretationen lässt. Die genaue Abrechnung erfolgt auf Basis der individuellen Leistungen und Behandlungen, die der Zahnarzt erbringt, und in Übereinstimmung mit den Vorgaben der GOZ.